b) Wie der Zeugenaussage der zuständigen Sachbearbeiterin zu entnehmen ist, wird die Einladung zum Info-Tag samt Lageplan und jene zum Bewerbungsgespräch zusammen in einem Couvert versandt. Die Angestellte gab an, dass sie nicht mit 100%iger Sicherheit sagen könne, ob sie im vorliegend streitigen Fall beide Einladungen für den Beschwerdeführer in den fraglichen Umschlag gesteckt habe. Die Mutter des Beschwerdeführers dagegen erinnerte sich noch klar daran, dass sie mit ihrem Sohn das fragliche Couvert geöffnet habe.