Die Behauptung des Beschwerdeführers, dass für das Fehlen der Einladung zum Beratungsgespräch auch das KIGA verantwortlich sei, könne nicht gehört werden. Abklärungen beim zuständigen Personalberater hätten nämlich ergeben, dass - wie immer bei sich neu arbeitslos und stellensuchend meldenden Personen - die Einladung zum Beratungsgespräch und jene zum Info-Tag im gleichen Couvert verschickt worden seien. Da der Beschwerdeführer am Info-Tag teilgenommen habe, sei davon auszugehen, dass er auch die Einladung zum Beratungsgespräch erhalten habe.