Am 3. Mai 2005 wies das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden (nachfolgend: KIGA) die Einsprache ab. 2. Dagegen erhob der Versicherte am 14. Mai 2005 frist- und formgerecht Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit dem sinngemässen Antrag, es sei der angefochtene Einspracheentscheid aufzuheben. Zur Begründung brachte er vor, dass für das Fehlen der Einladung zum Beratungsgespräch beide Seiten verantwortlich gemacht werden könnten. Er sei der Meinung, dass im Zweifelsfall zu seinen Gunsten entschieden werden müsse.