Mit Verfügung vom 2. März 2005 wurde der Versicherte vom KIGA für 5 Tage in der Anspruchsberechtigung eingestellt, da er eine Weisung des zuständigen RAV nicht befolgt habe. In seiner Einsprache vom 22. März 2005 brachte der Versicherte vor, dass gemäss RAV das Schreiben mit dem Termin für das Beratungsgespräch vom 19. Januar 2005 gemeinsam mit der Einladung zum Besuch des Info-Tags vom 13. Januar 2005 versandt worden sei. Er habe jedoch nirgends einen entsprechenden Hinweis finden können. Am 3. Mai 2005 wies das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden (nachfolgend: KIGA) die Einsprache ab.