Dass der Beschwerdeführer trotz nachträglicher Erklärungen seitens des KIGA an der Beschwerde festgehalten hat, um so eine verbindliche Antwort bezüglich bestehender Unklarheit zu erhalten, kann ihm nicht zum Vorwurf gemacht werden. Sein Verhalten ist nicht als mutwillig zu werten, weshalb ihm keine Verfahrenskosten auferlegt werden. Demnach erkennt das Gericht: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Es werden keine Kosten erhoben.