Das KIGA sei in seinem Entscheid gar nicht auf diesen Zeitraum eingetreten, obwohl das Gericht es angewiesen habe, auch den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 30. April 2004 näher zu prüfen. Das KIGA nehme gar keine Stellung dazu, verneine jedoch die Vermittlungsfähigkeit.