5. Dagegen erhob der Versicherte am 13. Januar 2005 Beschwerde mit dem Antrag die Frist wiederherzustellen und die unbezahlten Löhne für die Saison 2003/04 an alle ehemaligen Beschäftigten der … GmbH auszuzahlen. Ihm sei die rechtliche Situation bewusst. Weder er noch seine damaligen Arbeitskollegen hätten aber Erfahrungen in solchen Rechtsangelegenheiten. Hätte er gewusst, dass ein fristgerechter Antrag gestellt werden müsse, hätte er dies selbstverständlich getan. Er habe dies erst später per Zufall erfahren.