3. Am 11. Oktober 2004 schrieb der Versicherte der Kasse und bat um Erläuterung des Beschlusses, welchen er nicht verstehe. Man habe ihm mitgeteilt, er solle die geforderten Formulare trotz der abgelaufenen Frist einreichen, diese würden wohlwollend geprüft. Erst spät habe er die benötigten Formulare erhalten. Er bitte, sich mit dieser Angelegenheit zu befassen und ausnahmsweise Gnade vor Recht ergehen zu lassen. 4. Die Kasse behandelte dieses Schreiben als Einsprache und wies diese am 14. Dezember 2004 ab.