Einerseits verfügte die AHV-Ausgleichskasse Graubünden (nachfolgend Kasse) für die Zeit vom 1. August 2004 bis zum 31. Dezember 2004 Nachzahlungen in der Höhe von Fr. 237.-- pro Monat. Diese wurden allerdings mit dem bereits ausbezahlten Beitrag an die Prämienverbilligung der Krankenpflegegrundversicherung verrechnet. Andererseits bewilligte die Kasse ab 1. Januar 2005 die Ausrichtung einer monatlichen Ergänzungsleistung von Fr. 251.-- an den Versicherten.