b) Am 6. Januar 2005 reichte … bei der AHV-Zweigstelle der … die Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen zu seiner ordentlichen einfachen Altersrente ein. Mit Verfügungen vom 18. Februar 2005 wurden dem Gesuchsteller monatliche Ergänzungsleistungen zugesprochen. Einerseits verfügte die AHV-Ausgleichskasse Graubünden (nachfolgend Kasse) für die Zeit vom 1. August 2004 bis zum 31. Dezember 2004 Nachzahlungen in der Höhe von Fr. 237.-- pro Monat.