1. a) …, geboren am 21. Februar 1930, ist in … wohnhaft. Seine Frau verstarb am 26. Juli 2004. Der Ehe entstammt ein Sohn, der am 21. Februar 1970 geboren wurde. Der Versicherte bezieht eine einfache AHV-Rente, die laufend an die gesetzlichen Rentenerhöhungen angepasst wurde und zurzeit Fr. 1'222.-- im Monat beträgt. Daneben wird ihm auch noch eine Altersrente aus Deutschland in der Höhe von EUR 468.98 pro Monat ausbezahlt.