Auch das bisherige Verhalten der Parteien deutet darauf hin, dass sie für einen allfälligen Technikervertrag die Schriftform vorbehalten wollten. Sowohl der ursprüngliche Arbeitsvertrag vom 24. Februar 2004 als auch die Vertragsofferte vom 22. September 2004 waren schriftliche Arbeitsverträge, die erst durch die Unterzeichnung beider Vertragsparteien zustande kommen sollten. Zudem enthielten beide einen Schriftformvorbehalt für Ergänzungen und Abänderungen. Demnach darf davon ausgegangen werden, dass am 18. Oktober 2004 zwischen den Parteien kein Techniker-Vertrag zustande gekommen ist.