3. In seiner Stellungnahme beantragte das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden (KIGA) Abweisung der Beschwerde. Es machte geltend, dass der Beschwerdeführer zwar mehrfach betone, dass ihm im Rahmen neuer Vertragsverhandlungen eine 100%-Anstellung als Techniker offeriert worden sei. Ein solcher Vertrag sei aber nie abgeschlossen worden. Andererseits stehe fest, dass die ehemalige Arbeitgeberin dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 22. September 2004 einen Arbeitsvertrag ab 1. November 2004 angeboten habe.