2. Der Versicherte erhob daraufhin am 21. April 2005 frist- und formgerecht Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit dem Begehren, der angefochtene Entscheid der ALK sei aufzuheben und die Auszahlung der 31 Taggelder solle veranlasst werden. Er machte geltend, dass verschiedene Sachverhaltsfeststellungen nicht der Wahrheit entsprechen würden. So sei ihm mit der Kündigung nicht gleichzeitig auch ein neuer Arbeitsvertrag offeriert worden. Den Technikervertrag habe er nie abgelehnt oder nicht akzeptiert.