Vor Ablauf des Vertragsverhältnisses sei zwar mit … über die Weiterbeschäftigung als 100%-Techniker diskutiert worden. Verschiedene Ereignisse und sein Verhalten gegenüber dem Management hätten aber dazu geführt, dass die geplante Zusammenarbeit nicht weiter verfolgt worden sei. Man habe ihm deshalb mitgeteilt, dass ihm kein Technikervertrag unterbreitet würde. c) Mit Verfügung vom 14. Januar 2005 stellte die ALK den Versicherten wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit für 31 Tage in der Anspruchsberechtigung ein.