In der Folge unterzeichnete der Arbeitnehmer den neuen Arbeitsvertrag nicht. Am 18. Oktober 2004 fand ein Gespräch zwischen … und seiner Arbeitgeberin statt, dessen Ergebnis umstritten ist. Per 31. Oktober schied der Arbeitnehmer dann aus dem Vertragsverhältnis mit der … AG aus. Er meldete sich daraufhin am 2. November 2004 zur Arbeitsvermittlung an und erhob ab demselben Datum auch einen Anspruch auf Arbeitslosenversicherungstaggeld.