Deshalb wurde … ebenfalls mit Schreiben vom 22. September 2004, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat, per 31. Oktober 2004 gekündigt. Gleichzeitig wurde ihm der neue Arbeitsvertrag (Version 1.2) offeriert, der nach Ablauf der Kündigungsfrist, also ab 1. November 2004, Geltung erlangen sollte. Er enthielt Änderungen betreffend die Spesen und die Lohnauszahlung. Der Arbeitnehmer wurde von der … AG gebeten, den neuen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen und bis Ende September 2004 zu retournieren.