Zudem wurde dem Arbeitnehmer eine Erhöhung seines monatlichen Spesenfixums von Fr. 400.-- auf Fr. 450.-- zugesichert. Im gleichen Schreiben wurde festgehalten, dass die Einführung der besprochenen Anpassungen die Ausstellung eines neuen Arbeitsvertrages nötig mache. Der Ersatz des bisherigen Arbeitsvertrages durch einen neuen bedinge eine Änderungskündigung. Deshalb wurde … ebenfalls mit Schreiben vom 22. September 2004, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat, per 31. Oktober 2004 gekündigt.