Zudem seien die Beschwerdeführer ihren Verpflichtungen auch in den Vorperioden jeweils nur schleppend und erst nach erfolgten Mahnungen und Betreibungen nachgekommen. Ende 2003 habe ein Ausstand von Fr. 17'074.85 bestanden, in welchem die vorliegenden Ausstände noch nicht enthalten seien. Die Beschwerdegegnerin kann ihre Vorbringen mit dem Kontokorrent-Auszug beweisen. Gemäss diesem musste die Beschwerdegegnerin die Firma im Jahr 2003 zehn Mal mahnen und acht Mal einen Zahlungsbefehl zustellen lassen.