… habe erst ab 2004 dem Verwaltungsrat angehört und wäre, wenn überhaupt eine Schadenersatzpflicht bestehen würde, nur für die Zeit als Verwaltungsrat zu belangen. Während 50 Jahren seien in ihrer Firma von der Ausgleichskasse Arbeitgeberkontrollen durchgeführt worden, und es habe nie Anlass zu Beanstandungen gegeben. Sie hätten die Ausgleichskasse frühzeitig über die Liquiditätsprobleme informiert und die in der Folge geschlossene Abzahlungsvereinbarung so lange wie möglich eingehalten.