2. Am 2. September 2004 verpflichtete die Ausgleichskasse … zur Zahlung von Fr. 7’423.30 Schadenersatz. Gegen diese Verfügung erhoben … und … gemeinsam Einsprache. Am 2. November 2004 verpflichtete die Ausgleichskasse auch … zur Zahlung von Fr. 7’423.30 Schadenersatz. Auch gegen diese Verfügung erhoben … und … gemeinsam Einsprache. Mit Entscheid vom 2. März 2005 wies die Ausgleichskasse die Einsprachen ab.