Jede andere Betrachtungsweise würde namentlich die so genannten „Portfolio- bzw. Cappuccinoworker/- Innen“ (Stellen ihre Berufstätigkeit aus mehreren Jobs, Dienstleistungen oder Projekten selbst zusammen [„Eigengemixter Erwerbscocktail“]) arg benachteiligen, da diese (trotz intensiver Suche nach einer weiteren Teilzeiterwerbstätigkeit) so meist ebenfalls vom Versichertenschutz der ALK ausgeschlossen blieben.