1. a) … (geb. …) ist ledig und übte seit 2000 die Erwerbstätigkeit als selbständige Naturheilpraktikerin in … aus. Daneben arbeitete sie ab Frühling 2003 als Sektretärin (Büroanstellte) in einer Arztpraxis in … sowie stundenweise pro Woche als Dozentin (Lehrerin) bei … in …/… (…), wobei sich ihr Arbeitspensum in 50% (Selbständige Erwerbstätigkeit [SE] als Naturheilerin), in 20% (Unselbständige Erwerbstätigkeit [UE] als Sekretärin) bzw. in 20-30% (UE als Lehrerin) gliederte.