61 lit. a ATSG grundsätzlich kostenlos ist. Demnach erkennt das Gericht: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und der angefochtene Entscheid aufgehoben. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden, AHV- Ausgleichskasse, entschädigt … aussergerichtlich mit Fr. 1'800.-- (inkl. MWST). Die dagegen an das Eidgenössische Versicherungsgericht erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde wurde am 17. Januar 2006 gutgeheissen (H 125/05).