6. Gegen diese Verfügung liess ... Einsprache erheben. Sie beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und eventuell einen persönlichen Vortritt. Sie habe nicht grobfahrlässig gehandelt, sie habe im Erhebungsbogen angegeben, eine Arbeitnehmerin zu einem Lohn von Fr. 36'000.-- zu beschäftigen. Es sei ihr als Jungunternehmerin, die vorher noch nie mit Arbeitgeberpflichten konfrontiert gewesen sei, nicht zu verübeln, wenn sie sich darauf verlassen habe, dass die Ausgleichskasse die nötigen Schritte zum Bezug der Beiträge für diese Arbeitnehmerin ordnungsgemäss vornehme.