3. …, bei der Gemeinde … angemeldet als Wochenaufenthalterin, war ab dem 1. Juni 1994 als Coiffeuse im Salon … angestellt. ... zog ihr die von ihr als Arbeitnehmerin zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn ab, die Beitragsleistung an die Ausgleichskasse unterblieb indessen.