2. Mit Schreiben vom 23. Februar 2004 orientierte die Ausgleichskasse ... über ihren Anschluss als Selbständigerwerbende. Der Brief enthielt auch folgende Mitteilung: "Sollten sie zu einem späteren Zeitpunkt familieneigenes oder Fremdpersonal beschäftigen, ersuchen wir sie, dies umgehend ihrer örtlichen AHV-Zweigstelle oder direkt uns zu melden. In diesem Fall würden ihnen die nötigen Abrechnungsunterlagen nebst Anleitungen zugestellt. In der Folge verfügte die Ausgleichskasse für ... Beiträge als Selbständigerwerbende, nicht aber als Arbeitgeberin.