1. ... übernahm am 1. Februar 1994 die Führung des Coiffeursalons … in ... Auf dem Erhebungsbogen für Selbständigerwerbende teilte sie am 8. Februar 1994 der Ausgleichskasse des Kantons Graubünden mit, sie schätze ihr mutmassliches jährliches Einkommen auf Fr. 36'000.--. Die Frage "Beschäftigen sie Arbeitnehmer?" beantwortete sie, indem sie "nein" unterstrich. Im Widerspruch dazu gab sie auf die nächste Frage an, eine Person zu beschäftigen, deren geschätzte Lohnsumme Fr. 36'000.-- betrage.