c) Wenn sich nun der Sachverhalt wie soeben beschrieben zugetragen hat, so hat der Beschwerdeführer Anlass zur Kündigung durch die Arbeitgeberin gegeben, weshalb er gestützt auf Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG i.V.m. Art. 44 Abs. 1 lit. a AVIV zu Recht in der Anspruchberechtigung eingestellt worden ist.