Geradezu unverständlich erweist sich der Verzicht auf die Einsprache wenn man bedenkt, dass die Gewerkschaft … ihn für den Fall eines Einspracheverzichts ausdrücklich auf die Möglichkeit der Einstellung in der Anspruchsberechtigung hingewiesen hatte. Letztlich wird die Sachverhaltsdarstellung der Arbeitgeberin durch die Ausführungen des Beschwerdeführers in seiner Beschwerde untermauert, wonach er die im Januar 2005 von der Arbeitgeberin ausgeschriebene Stelle als Polier Hochbau nach Absolvierung seiner Ausbildung hätte antreten können.