Zudem hat der Beschwerdeführer anlässlich eines Gesprächs mit der Gewerkschaft … ausdrücklich geäussert, auf eine Einsprache gegen die Kündigung verzichten zu wollen. Hätte sich der Sachverhalt gemäss seinen Schilderungen zugetragen, wäre er sicherlich bereit gewesen, gegen die Kündigung Einsprache zu erheben. Dies gilt umso mehr, als die Arbeitgeberin die Stelle nicht gestrichen, sondern – wie aus der Ausschreibung in der Tagespresse ersichtlich – neu besetzen wollte.