Offenbar beanspruchte der Beschwerdeführer in der Folge trotzdem eine Anstellung als Polier. Dafür spricht nicht nur die Formulierung im Kündigungsschreiben der Arbeitgeberin, wonach vor dessen Versand verschiedene Gespräche zwischen der Geschäftsleitung und dem Beschwerdeführer stattgefunden hätten. In ihrem Schreiben an die Kasse vom 5. November 2004 präzisierte die Arbeitgeberin, dass sie sich mit dem Beschwerdeführer nicht über seine berufliche Zukunft haben einigen können, da dieser als Polier tätig sein wollte.