10. Mit Stellungnahme vom 18. März 2005 beantragte die Kasse die Abweisung der Beschwerde. Ihrer Auffassung nach sei ihm gemäss Weiterbildungsvereinbarung immer nur eine Stelle als Chauffeur/Allrounder zugesichert gewesen. Als Kündigungsgrund im Schreiben vom 5. November 2004 mache die Firma geltend, der Versicherte habe nach der Weiterbildung als Polier tätig sein wollen und habe gegen die Kündigung auch keine Einsprache erhoben. Das Gericht zieht in Erwägung: