9. Gegen diesen Einspracheentscheid erhob der Versicherte am 8. Februar 2005 Beschwerde. Zur Begründung brachte er im Wesentlichen dieselben Argumente wie in seiner Einsprache vor. Er habe die Weiterbildungsvereinbarung immer eingehalten. Es sei stossend, dass seine Stelle während des Kursbesuchs ausgeschrieben worden sei. Bezüglich der Auflösung der Vereinbarung sei nie zuvor ein Gespräch geführt worden. Im Übrigen habe die Arbeitgeberin mit Inserat vom 15. Januar 2005 eine Stelle als Polier Hochbau zu besetzen gehabt. Diese Stelle hätte er nach Absolvierung seiner Polierausbildung antreten können.