Zudem sei in einer Aktennotiz vom 14. Oktober 2004 festgehalten worden, dass anlässlich eines Gesprächs mit dem Regionalsekretär der Gewerkschaft … der Versicherte keine Einsprache gegen die Kündigung habe erheben wollen. Er führte diesbezüglich aus, dass er die Kündigung akzeptiere und darauf hoffe, bis zum 1. November 2004 eine neue Stelle zu haben. Ebenfalls wurde er darüber informiert, dass er, sollte er sich trotzdem arbeitslos melden, mit einer Einstellung in der Anspruchsberechtigung zu rechnen habe.