4. Mit Schreiben vom 5. November 2004 teilte die Arbeitgeberin der … Arbeitslosenkasse auf Anfrage mit, die Kündigung sei nicht aufgrund von Vorwürfen ausgesprochen worden, sondern weil sich der Versicherte und die Geschäftsleitung nicht über seine berufliche Zukunft hätten einigen können. Die Geschäftsleitung habe gewollt, dass der Versicherte weiterhin als Chauffeur/Allrounder im Betrieb beschäftigt bliebe, er selber habe aber als Polier tätig sein wollen, was die Geschäftsleitung abgelehnt habe.