2. Die Arbeitgeberin und der Versicherte hatten am 15. Juli 2004 eine schriftliche Vereinbarung getroffen, wonach der Versicherte vom 13. September bis 8. Oktober 2004 unbezahlten Urlaub erhielt, damit er eine Polier-Weiterbildung besuchen konnte. In der Vereinbarung wurde auch festgehalten, dass der Versicherte anschliessend die Stelle als Chauffeur/Allrounder weiterführe.