Das Kündigungsschreiben vom 23. September 2004 nimmt Bezug auf verschiedene Gespräche zwischen dem Versicherten und einem Verantwortlichen der Arbeitgeberin, enthält aber keine Kündigungsbegründung. In ihrer Bescheinigung an die Arbeitslosenkasse gab die Arbeitgeberin als Kündigungsgrund „unterschiedliche Erwartungen in zukünftige Stellen-Entwicklung“ an.