Zudem habe sie die lange Krankheit und der Tod ihres Vaters am 2. August 2004 zusätzlich belastet. Aus dem durch die Beschwerdeführerin eingereichten Arztzeugnis vom 11. Oktober 2004 und die Stellungnahme vom 27.11.2004 von Dr. … geht hervor, dass die reduzierte Belastbarkeit der Beschwerdeführerin sich auf 2-3 Wochen beschränkt habe, die als normale Trauerreaktion auf den Tod des Vaters zu sehen sei. Ärztlich bestätigt wurde damit eine verminderte Belastungsfähigkeit und depressive Stimmung auf den Zeitraum ab dem 2. August 2004, dem Tod des Vaters.