Diese ungenügenden Arbeitsbemühungen werden seitens der Beschwerdeführerin damit gerechtfertigt, dass sie in Folge eines Burnouts und der Mobbingsituation am letzten Arbeitsplatz nicht in der Lage gewesen sei, mehr Arbeitsbemühungen vorzunehmen. Zudem habe sie die lange Krankheit und der Tod ihres Vaters am 2. August 2004 zusätzlich belastet.