c) In ihrer Replik vom 6. Februar 2005 bekräftige die Versicherte nochmals ihren Standpunkt. Nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses sei es für sie wichtig gewesen, durch Leistung zu glänzen, um ein anständiges Arbeitszeugnis zu erhalten. Es treffe nicht zu, dass sich die depressive Stimmung und die reduzierte Belastbarkeit auf lediglich 2-3 Wochen im August bezogen haben. Diese Aussagen seien seitens der Ärztin lediglich eine Spontaneinschätzung gewesen. Die wirkliche Einschätzung von Dr. … könne nur aus dem Gesamtbild der zwei Sitzungen im Januar gesehen werden.