Dr. … habe deshalb am 27. November 2004 eine zusätzliche Stellungnahme abgegeben, die nun für Klarheit sorge. Demnach sei die Vermittlungs- oder Arbeitsfähigkeit der Versicherten während den Konsultationen bei Dr. … im Januar 2004 nie zur Diskussion gestanden. Eine psychologische Behandlung habe nicht stattgefunden. Sie habe sich nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im August 2004 langsam wieder erholt. Wichtig sei gewesen, dass die permanente Mobbingsituation beendet worden sei. Seit damals habe sie jeden Monat 10 Bewerbungen vorgelegt.