3. a) Gegen diesen Entscheid erhob die Versicherte am 2. Januar 2005 frist- und formgerecht Beschwerde an das Verwaltungsgericht mit dem Begehren, es sei die angefochtene Verfügung aufzuheben, allenfalls sei die Einstelldauer auf 3, maximal 6 Tage, zu reduzieren. In der Begründung verwies sie darauf, dass das Zeugnis von Dr. … unglücklich abgefasst gewesen sei. Das KIGA habe daraufhin ihre Vermittlungsfähigkeit in Frage gestellt und eine psychiatrische vertrauensärztliche Untersuchung angeordnet. Dr. … habe deshalb am 27. November 2004 eine zusätzliche Stellungnahme abgegeben, die nun für Klarheit sorge.