Sie legte ein Zeugnis der Psychotherapeutin Dr. … vom 11. Oktober 2004 bei. In diesem Zeugnis hält Dr. … fest, dass die Versicherte anfangs 2004 bei ihr in psychotherapeutischer Behandlung gewesen sei, dies aufgrund erheblicher Probleme am Arbeitsplatz (Burnout-Syndrom). Sie habe ihr damals geraten, sich baldmöglichst eine neue Anstellung zu suchen, um eine drohende Arbeitsunfähigkeit zu verhindern. Zudem sei ihr Vater am 2. August 2004 nach längerer Krankheit gestorben. Diese zusätzliche Belastung habe sie vollends an ihre psychischen Grenzen gebracht.