b) Nachdem die Versicherte für die Zeit vor Beginn der Arbeitslosigkeit lediglich 4 Arbeitsbemühungen nachweisen konnte, ersuchte das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden (KIGA) sie mit Schreiben vom 9. September 2004 um eine Stellungnahme zum Vorwurf, ihre persönlichen Arbeitsbemühungen für die fragliche Kontrollperiode seien ungenügend.