1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und der angefochtene Einspracheentscheid samt Rückerstattungsverfügung aufgehoben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Die AHV-Ausgleichskasse des Kantons Graubünden entschädigt … aussergerichtlich mit Fr. 1'500.--. Die dagegen an das Eidg. Versicherungsgericht erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde wurde am 13. Februar 2006 gutgeheissen und der Entscheid des Verwaltungsgerichtes aufgehoben (P 37/05).