Die Ergänzungsleistungen werden schematisch unter beschränkter Berücksichtigung des Einzelfalles berechnet und bezwecken eine angemessene Deckung des Existenzbedarfs. Bedürftigen Rentnern der Alters- und Hinterlassenen- sowie der Invalidenversicherung soll ein regelmässiges Mindesteinkommen gesichert werden.