Aus diesem Grund habe er auch in gutem Glauben davon ausgehen können, dass sich aufgrund der Verminderung des Einkommens die Ergänzungsleistungen erhöhen, niemals aber, dass sie sich verringern würden. Die Tatsache, dass das erhaltene Taggeld - anders als das Erwerbseinkommen - bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht privilegiert behandelt werde, sei ihm und seiner Frau nicht bekannt gewesen.