Mit Schreiben vom 8. Dezember 2004 stellte der Versicherte bei der Ausgleichskasse unter anderem ein Gesuch um Erlass der Rückerstattung, welches am 15. Dezember 2004 abgewiesen wurde. Dagegen liess der Versicherte am 12. Januar 2005 Einsprache erheben, welche mit Entscheid vom 18. Januar 2005 wiederum abgewiesen wurde.