Diese erhielt davon erst anlässlich eines Telefongesprächs mit einer Mitarbeiterin der Pro Infirmis am 4. Oktober 2004 Kenntnis. Mit Verfügung vom 17. November 2004 forderte die Ausgleichskasse vom Versicherten die zuviel bezogenen Ergänzungsleistungen in der Höhe von Fr. 13'770.-- für die Zeit ab 1. September 2003 bis 31. Oktober 2004 zurück. 3. Mit Schreiben vom 8. Dezember 2004 stellte der Versicherte bei der Ausgleichskasse unter anderem ein Gesuch um Erlass der Rückerstattung, welches am 15. Dezember 2004 abgewiesen wurde.